Kosten
Behandlungskosten und Erstattung
Kostenüberahme für Patienten mit privater Krankenversicherung, Zusatzversicherungen, Beihilfe, Postbeamtenversicherung und Bundeswehr
Behandlungen, Beratungen, Hausbesuche und Anfahrtspauschalen werden mit der entsprechenden Ziffer aus der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) aufgeschlüsselt. Diese wird von Ihrer Versicherung in der Regel ganz oder teilweise erstattet.
Welche Leistungen erstattet werden, Eigenanteil und die Erstattungshöhe ist jedoch abhängig von Ihrer persönlichen versicherungsvertraglichen Vereinbarung. Informieren Sie sich bitte diesbezüglich vorab bei Ihrem zuständigen Versicherungs- bzw. Beihilfeträger.
Sie erhalten Ihre Rechnung mit Diagnose und der Aufstellung der Leistungen nach den Ziffern der GebüH.
Kostenübernahme für gesetzlich Krankenversicherte
Die gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen erstatten die Behandlungskosten für Heilpraktiker in der Regel nicht.
Das Honorar wird nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung abgerechnet. Bei Hausbesuchen fällt zusätzlich eine Anfahrtspauschale an.
Auch Kosten für Laboruntersuchungen von Fremdlaboren und alle Medikamente gehören zu den Eigenleistungen.
Sie erhalten Ihre Rechnung ohne Diagnose und Gebührenverzeichnis, denn auf Belegen für das Finanzamt dürfen aus Datenschutzgründen diese Angaben nicht erscheinen.
Rechnung und Bezahlung
Sie bekommen Ihre Rechnung nach der Behandlung per Post zugesandt. Nach Rechnungserhalt haben Sie 14 Tage Zeit, um den Betrag zu überweisen. Auch eine sofortige Bezahlung der Kosten bar gegen Quittung in Anschluss an die Behandlung ist möglich.
Rechnungen für Heilpraktiker-Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit (§4 Nr. 14a UStG).
Hinweis für die Steuererklärung
Alle Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen, die nicht durch eine Krankenkasse übernommen werden, können als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden.